AGB (Términos y Condiciones):
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medical Network LATAM
Präambel
Bei der Medical Network LATAM handelt es sich um ein Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG.
Die Medical Network LATAM ist ein Dienstleister, der Ärztinnen und Ärzte in Verfahren zur
Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (Approbation) in Deutschland begleitet. Es werden
hingegen keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
erbracht.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Dienstleistungen der Medical Network LATAM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit den
Kunden über die angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden.
2. Vereinbarungen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder
ergänzt werden, erfordern eine individuelle Vereinbarung im Textform. Mündliche
Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen sollen,
sind unwirksam.
§ 2 Leistungsumfang
1. Der Dienstverpflichtete überprüft die von dem Dienstberechtigten eingereichten Unterlagen
auf inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit. Der Dienstverpflichtete bereitet die Unterlagen
vor und reicht diese bei der zuständigen Approbationsbehörde ein.
2. Die Leistung gilt mit der Einreichung der Unterlagen bei der Behörde als erbracht. Die
Erfüllung der Leistung hängt nicht davon ab, ob eine Rückmeldung der Behörde erfolgt und ist
auch nicht an ein bestimmtes Ergebnis der Prüfung gekoppelt.
3. Der Dienstverpflichtete schuldet ausschließlich eine Beratung. Die aktive Suche und Auswahl
obliegt allein dem Dienstberechtigten und fällt in dessen Verantwortungsbereich.
Der Dienstverpflichtete sucht insbesondere nicht:
Sprachschulen, Hospitations- oder Arbeitsstellen sowie Unterkünfte.
Es erfolgt leidglich eine Beratung, wie der Dienstberechtigte diese Suche bestmöglich und
zielgerichtet durchführen kann.
§ 3 Pakete und Preise
1. Der Dienstberechtigt hat die Möglichkeit zwischen zwei Leistungspaketen auszuwählen.
2. Der Dienstberechtigte kann zum Einen das Paket „Bronze“ buchen.
Hierbei handelt es sich um eine reine Unterlagendiagnose. Der Dienstverpflichtete überprüft,
ob die Unterlagen vollständig sind, ob ggfls. etwas fehlt und welches Verfahren zu wählen ist.
Der Dienstberechtigte führt das Verfahren jedoch selbst durch.
3. Der Dienstberechtigte kann zudem das Paket „Silber“ buchen. Dieses Paket beinhaltet eine
vollständige Begleitung. Der Dienstverpflichtete begleitet und berät den Dienstberechtigten im
Approbationsverfahren. Die Leistung umfasst insbesondere:
a) Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit
sowie einen Abgleich mit der einschlägigen „Checkliste“ der Behörde. Der
Dienstverpflichtete zeigt auf, welche Unterlagen noch fehlen oder zu
vervollständigen sind.
b) Die Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen
Approbationsbehörde.
c) Der Beratung zum weiteren Verfahrensweg entsprechend dem individuellen Fall
des Dienstberechtigten.
d) Beratungen werden insbesondere zu folgenden Themenkomplexen getätigt:
- Wie und wo kann eine Sprachschule gefunden werden
- Wie und wo kann eine Unterkunft gebucht werden
- Ab wann sind Hospitationen sinnvoll und sollten eingeplant werden
- Wie kann sich der Dienstberechtigte bestmöglich auch die Fachsprachprüfung
vorbereiten, einschließlich der Hinweise auf kostenlose und kostenpflichtige
Lernplattformen
- Wie kann sich der Dienstberechtigte auf Hospitations- und Arbeitsstellen
bewerben
e) Erstellung eines neutralen Lebenslauf und Anschreiben, diese Leistung ist bei der
Buchung des Pakets „Silber“ ohne zusätzliche Kosten inbegriffen
4. Als gesonderte Einzelleistung kann paketunabhängig die Erstellung eines neutralen
Lebenslaufs und eines neutralen Anschreibens gebucht werden. Der Dienstberechtigte kann
den neutral gehaltenen Lebenslauf und das neutrale Anschreiben eigenständig und beliebig
für eigene Bewerbungen verwenden. Im Paket „silber“ ist diese Leistung bereits inbegriffen.
5. Es erfolgt eine kostenloses Nachbetreuung. Der Dienstverpflichtet berät nach Einreichung
der Unterlagen den Dienstberechtigten, welche Schritte je nach individuellem Fall
empfehlenswert sind.
6. Der Preis für das Paket „Bronze“ wird auf den Preis für das Paket „Silber“ angerechnet,
sofern der Kunde innerhalb von 3 Tagen das Paket „upgradet“ und
sodann sich auch für das Paket „Silber“ entscheidet.
Es erfolgt eine Anrechnung des gezahlten Preis, eine Rückerstattung erfolgt hingegen nicht.
Eine solche Anrechnung erfolgt lediglich bei Dienstberechtigten, die zunächst das Paket „Bronze“ bezahlt haben. Bei einem direkten Einstieg in das Paket „Silber“ erfolgt eine solche
Anrechnung nicht, da die Unterlagenprüfung Teil des Pakets „Silber“) ist.
7. Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Buchung des jeweiligen Paketes angegebenen
Preise, bzw. die zugrundeliegenden Preislisten.
§ 4 Nachfragen der Behörden
Der Dienstverpflichtete bietet Unterstützung bei Nachfragen der Behörden an. Hierbei handelt
es sich jedoch nicht um eine unbegrenzte vertragliche Pflicht.
Bis zur Rückmeldung / zur Beschlusserlassung durch die zuständige Behörde bietet der
Dienstverpflichtete eine kostenlose Unterstützung bei Nachfragen an. Sobald der Beschluss
durch die zuständige Behörde vorliegt, entfällt die weitere kostenlose Unterstützung. Diese
kostenlose Unterstützung erfasst lediglich Fragen, die konkret die Approbation betreffen. Eine
Rechtsberatung nach dem RDG erfolgt explizit nicht. Eine vertragliche Verpflichtung wird nicht
übernommen.
§ 5 Rückerstattung und Widerrufsrecht
1. Sowohl bei der Buchung des Pakets „Bronze“ als auch bei der Buchung des Pakets „Silber“
beginnt der Dienstverpflichtete grundsätzlich erst mit der Leistungserbringung nach Ablauf der
14-tägigen Widerrufsfrist. Sofern der Dienstberechtigte innerhalb dieser Frist den Widerruf
erklärt, erfolgt eine volle Rückerstattung des gezahlten Preises, da keine Arbeit seitens des
Dienstverpflichteten investiert wurde.
2. Eine sofortige Leistungserbringung erfolgt nur, sofern der Dienstberechtigte eine
Verzichtserklärung hinsichtlich des Widerrufsrechts unterzeichnet. Sodann beginnt der
Dienstverpflichtete sofort mit der Leistungserbringung.
3. Sobald der Dienstverpflichtete mit der Arbeit begonnen hat, entweder nach Ablauf der 14-
tägigen Widerrufsfrist oder nach Unterzeichnung der Verzichtserklärung, erfolgt keine
Rückerstattung des gezahlten Preises. Auch eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
1. Der Dienstverpflichtete garantiert nicht, dass dem Dienstberechtigten die Approbation erteilt
wird, die Kenntnisprüfung bestanden wird, eine Gleichwertigkeit anerkannt wird oder eine
Arbeits- bzw. Hospitationsstelle angetreten werden kann. Der Dienstverpflichtete haftet nicht
erfolgsabhängig.
2. Sofern die Behörde weitere Nachweise von dem Dienstberechtigten anfordert oder feststellt,
dass die Kompetenzen des Dienstberechtigten nicht ausreichen, begründet dies keine
Pflichtverletzung des Dienstverpflichteten und löst keine Haftung aus.
3. Der Dienstverpflichtete haftet lediglich für die korrekte Einreichung der Unterlagen bei der
Behörde.
4. Der Dienstverpflichtete haftet, soweit sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichts anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach
den gesetzlichen Maßgaben.
5. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Dienstverpflichtete, dahingehend, aus
welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstverpflichtete lediglich für:
a. Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren;
b. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Dienstberechtigten
1. Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, die Unterlagen korrekt, vollständig und rechtzeitig
dem Dienstverpflichteten vorzulegen. Anderenfalls ist eine vollständige und abschließende
Überprüfung durch den Dienstverpflichteten nicht möglich.
2. Wirkt der Dienstberechtigte nicht innerhalb von 6 Wochen gemäß Absatz 1 mit, gilt die
Leistung als erbracht / abgeschlossen, es sei denn, es besteht eine individuelle
Abmachung im Textform im Voraus, sofern es absehbar ist, dass die Bearbeitung länger dauern wird.
3. Der Dienstverpflichtete haftet nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der
Dienstberechtigte Unterlagen nicht oder fehlerhaft einreicht.
§ 8 Zahlung
1. Die Zahlungen für die Dienstleistungen erfolgen zu 100% im Voraus bei Vertragsschluss.
2. Bei der Dienstverpflichteten handelt es sich um einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Eine Umsatzsteuer fällt demnach nicht an.
3. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online. Als Zahlungswege sind alle Zahlungsarten
möglich, die über den Online-Bezahldienst Stripe angeboten werden.
4. Die Dienstberechtigten sind nicht berechtigt, den Dienstlohn in Ratenzahlungen oder in
Zahlungen nach „Meilensteinen“ zu leisten.
§ 9 Datenschutz
Der Dienstverpflichtete erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der
Dienstberechtigten, insbesondere die Kontaktdaten, die zur Abwicklung der Dienstleistungen
erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO. Die
Dienstberechtigten willigen in die Verarbeitung der Daten ein. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich zudem dazu, die Kundendaten nach 2 Jahren zu
löschen.
§ 10 Anwendbares Recht
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertragsbeziehungen zwischen dem
Dienstverpflichteten und den Dienstberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Dienstverpflichteten.
§ 12 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Textform.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. der übrigen Teile der
Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist
